Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 2021

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die das SCHLOSS HASENWINKEL mit den Restaurants (Schlossrestaurant, Kinderzimmer, Neubrandenburg, Marstall, Spinnstube), im Konferenz-, Bankett-, Seminar- und anderen Veranstaltungsbereichen erbringt. Vereinbarte Leistungen zwischen dem Besteller, dem Leistungsnehmer und dem SCHLOSS HASENWINKEL sind Vertragsgrundlage. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige Mehrwertsteuer für den Zeitraum, in dem die Veranstaltung stattfindet, ein. Wenn der Besteller oder der Leistungsnehmer zwischen Vertragsabschluss und Inanspruchnahme der Leistung erhebliche Bestandteile des Vertrages verändert, so dass eine wirtschaftliche Vermietung der Räumlichkeiten nicht mehr möglich ist, steht dem SCHLOSS HASENWINKEL zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das SCHLOSS HASENWINKEL kann ebenso vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt oder andere vom SCHLOSS HASENWINKEL nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen. Das SCHLOSS HASENWINKEL behält sich auch ein Rücktrittsrecht vor, wenn es begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung, namentlich die im SCHLOSS HASENWINKEL vorgesehene Veranstaltung, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des SCHLOSSES HASENWINKEL gefährdet. Raumänderungen (Veranstaltungsräume und Zimmer) bleiben dem SCHLOSS HASENWINKEL vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des SCHLOSSES HASENWINKEL für den Veranstalter zumutbar ist. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsanfertigung bzw. -datum ohne Abzug zahlbar. Das SCHLOSS HASENWINKEL kann vom Besteller/Veranstalter vor Erbringung der Leistung eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.  Das SCHLOSS HASENWINKEL haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter. Soweit das SCHLOSS HASENWINKEL für Dritte einzustehen hat, haftet es nur, wenn ein Verschulden vorliegt. Für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter und Beauftragte des Bestellers entstehen, haftet der Besteller. Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld besteht nur dann, wenn diese Gegenstände im Safe deponiert werden. Das SCHLOSS HASENWINKEL haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen. Die Haftung des SCHLOSSES HASENWINKEL wird ausdrücklich auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Inanspruchnahme des Parkplatzes haftet das SCHLOSS HASENWINKEL nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem, bei der Überlassung des Platzes bereits bestehenden Mangel dieses Platzes beruhen, innerhalb bestimmter versicherungsmäßig abgedeckter Haftungshöchstgrenzen. Der Gast muss den Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstückes des SCHLOSSES HASENWINKEL geltend machen. Spätere Meldungen werden nicht mehr anerkannt. Ebenso besteht bei Inanspruchnahme des Parkplatzes kein Verwahrungsvertrag. Es besteht keine Überwachungspflicht des SCHLOSSES HASENWINKEL. Der Besteller/Veranstalter muss dem SCHLOSS HASENWINKEL die Zahl der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor dem Termin mitteilen. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen (nationale Spezialitäten, medizinische Indikation, Demonstrationszwecke) sind in Absprache mit dem SCHLOSS HASENWINKEL schriftlich festzuhalten.

Das Haus übernimmt für vergessene Gegenstände keine Haftung. Fundsachen werden maximal 6 Monate aufbewahrt. Das Tagungshotel der Wirtschaft übergibt eine Tagungs-/Bankettvereinbarung, in der die Leistungen exakt aufgeschlüsselt sind. Eine Stornierung nach der Unterzeichnung der Tagungsvereinbarung durch den Kunden bedarf der Schriftform.  Je nach Datum des Einganges einer Rücktrittserklärung vor Ankunft oder Veranstaltungsbeginn werden folgende Sätze des vereinbarten Preises berechnet:

 

Stornierungsbedingungen für Übernachtungen, Arrangements, Tagungen, Reisegruppen, Feiern und Jubiläen:

Tage vor der VA für Ü / F & Arrangements für Tagungen & Reisegruppen

auf alle gebuchten Leistungen auch Ü/F

für Feiern & Jubiläen

auf alle gebuchten Leistungen auch Ü/F

ab 60 Tagen 0 % 0 % 30 %
ab 30 Tagen 0 % 30 % 50 %
ab 14 Tagen 0 % 50 % 80 %
ab 7 Tagen 30 % 80 % 100 %
ab 2 Tage 50 % 100 % 100 %
bei Nichtanreise ohne Stornierung (No Show) 80 % 100 % 100 %
Stornierungsbedingungen für Hochzeiten:
Monate vor der Hochzeit für Hochzeiten
ab 9 Monate 40 % auf den Mindestumsatz
ab 6 Monate 60 % auf den Mindestumsatz
ab 3 Monate 80 % auf den Mindestumsatz
ab 2 Monate 90 % auf den Mindestumsatz und Mindestabnahme der Zimmer

 

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahestehende gültige Bestimmung.
Erfüllungs-, Zahlungsort und Gerichtsstand ist Schwerin.